Mit dem Hund nach Schweden / Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren
In Schweden darf und wird sich auch Ihr Hund wohlfühlen.
Mit dem Hund nach Schweden zu reisen, ist problemlos möglich, sofern man folgendes beachtet:
Für einen Urlaub mit Hund in Schweden haben wir für Sie alle nötigen Informationen.
Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen seit dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (Pass) haben.
Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedstaates und in Englisch verfasst.
Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Der Heimtierausweis muss im Heimatland angeschafft werden.
Damit bei der Einreise mit dem Haustier nichts schief geht, findet man sämtliche aktuell geltenden Bedingungen
auf der Homepage vom Jordbruksverket. Dort gibt es auch deutschsprachige Informationen, u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über die Einfuhrrestriktionen hinsichtlich gefährlicher Hunderassen. Ebenso kann man dort auch mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus den neuen EU-Mitgliedstaaten nachlesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser Länder festgestellt hat. Allgemein gehaltene Informationen sowie Bezugsquellen für den Heimtierausweis in Deutschland sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de zu finden. Die Vorbereitungen für die erstmalige Einreise mit einem Haustier ( Impfungen,Papiere, etc.) können mehrere Monate dauern. Deswegen sollte man sich unbedingt rechtzeitig um alles kümmern. Hundehalter haben eine grosse Verantwortung zu tragen. Es gibt einige Regeln für die Mitnahme eines Hundes in die schwedische Natur. Grundvoraussetzung ist die vollständige Kontrolle des Hundehalters über den Hund.
Vom 1. März bis zum 20. August besteht Leinenzwang für Hunde in der freien Natur, da in dieser Zeit meist das Jungwild geboren wird. Doch auch in der übrigen Zeit müssen Hunde immer unter Kontrolle gehalten werden, damit sie z.B. kein Wild jagen können. Läuft ein Hund in der freien Natur herum oder beunruhigt dabei auch noch Nutztiere, kann er vom Grundbesitzer eingefangen werden. In Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturreservaten sowie in Grossteilen des Fjälls müssen Hunde immer an der Leine geführt werden. Dies kann vereinzelt auch für Erholungsgebiete und Trimm-Dich-Pfade zutreffen. In schwedischen Geschäften gibt es kleine Beutelchen zu kaufen, mit denen man das Häufchen seines Hundes aufsammeln kann. Dies sollte man vor allem in bewohnten Umgebungen tun, damit nicht ausversehen jemand in die Hinterlassenschaften tritt.